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Hotelanlage Heiderose
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hotelanlage Heiderose
 
1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: (Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil: etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt: sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels. Insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Konferenz-Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels, nachfolgend umfassend: Leistungserbringung. Hat ein dritter für einen Kunden bestellt haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungs- erbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungs- erbringung mehr als 4 Monate ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht ist, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigen oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

3. Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann(Reservierungen), erlischt das Rücktrittsrecht – auch für den Kunden, der Reiseveranstalter ist – wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens 30 Kalendertage, bei Gruppen spätestens 60 Kalendertage, vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.

4. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird, auch behält sich das Hotel das Recht vor, bei Aufenthaltsverkürzungen Stornierungskosten zu berechnen. (§ 535 Absatz 2; § 537 Absatz 1 BGB) Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 20%, bei allen bestellten Speisen und Getränken 40%, bei Pauschalvereinbarung (Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe) 25% des vereinbarten Preises. Für die sonstige Leistungserbringung d.h. gebuchte Leistung außer den in Satz 2 genannten Hotelleistungen, insbesondere Miete (Raumgarantiemiete, Bereitstellungskosten etc.) vereinbarte Umsätze von Speisen und Getränken bei einer Veranstaltung etc. bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem Anhang dieser Geschäftbedingungen: ersparte Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigen, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Für sonstige Leistungserbringung gemäß Ziff. 4 hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer – im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Hotelkapazität – spätestens zwei Werktage (48 h) vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

6. Bei Veranstaltungen, die über den vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 23.00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal berechnen.

7. a) Das Hotel ist bemüht Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Waren- sendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung desselben. c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. d) Jedwede Haftung des Hotels nach a) – c) ist ausgeschlossenen.

8. Soweit dem Kunden ein Stellplatz für Fahrrad oder Fahrzeug/ Anhänger auf dem Hotelgrundstück auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug bzw., Fahrrad die auf einem bei der Überlassung des Stellplatzes bestehenden Mängel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu 15.000 € pro Fahrzeug bzw. 500 € pro Fahrrad einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

9. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten wird sich das Hotel auf unverzüglicher Rüge des Kunden bemühen für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Zoff. 7 und den § 701 ff BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für de Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels – ist abgesehen von den § 701 ff BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zu Gunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

10. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretenden Hinderungsgründe oder das Hotel beeinträchtigende Umstände, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor vom Vertag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch z.B. auf Schadensersatz zusteht.

11. Für Beschädigungen oder Verluste die während der Vertragsdauer eintreten haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

12. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

13. Der Kunde verpflichtet sich das Hotel unverzüglich, unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen, Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung).

14. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr, Ferienwohnungen ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Bei freier Verfügbarkeit steht es dem Hotel frei, das Zimmer/ Ferienwohnung/ Appartement vorzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch ein verfügbares Zimmer/ Ferienwohnung/ Appartement vorzeitig zu beziehen, entsteht dem Gast jedoch nicht. Am Abreisetag müssen die Zimmer/ Ferienwohnung/ Appartement spätestens um 10.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer/Ferienwohnungen nach 21.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

15. Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Bergen auf Rügen.

16. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen de Vertrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingung – unwirksam sein, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in Ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.

Stand 31.01.2005 Vitte/ Hiddensee

 

Hotelanlage Heiderose
In den Dünen 127 • 18565 Vitte / Insel Hiddensee
Telefon: 03 83 00 - 630  •  Fax: 03 83 00 - 6 31 24

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